Mit den Angeboten unseres Kooperationspartners HanseMerkur lassen Sie die Sorgen endgültig zu Hause. Ein Angebot erhalten Sie ganz bequem mit der Buchungsbestätigung Ihrer Reise zugesendet.
Informieren Sie sich hier über unsere Versicherungspakete:
Wenn Sie aus einem versicherten Grund von einer Reisebuchung zurücktreten oder eine Reise verspätet antreten, ersetzen wir Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten. Versicherte Gründe sind z. B.:
Leistet für zusätzliche Rückreisekosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise und bei Reiseabbruch innerhalb der 1. Hälfte (max. innerhalb der ersten 8 Reisetage) der Reise den vollen, später den anteiligen Reisepreis und erstattet die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt. Versicherte Gründe sind z. B.:
Bei Reisen in Grenzgebiete zu Deutschland besteht Versicherungsschutz für Kurzaufenthalte im Ausland von insgesamt max. 48 Stunden im Rahmen der Reise-Krankenversicherung für notwendige ambulante und stationäre Behandlung.
Hilft bei Notfällen, die der versicherten Person während der Reise zustoßen, z. B. Hilfe bei notwendigem Reiseabbruch, bei Strafverfolgung oder Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten.
Weltweiter Notruf-Service auf Reisen
Telefon +49 40 5555–7877
Einzelpersonen 2.000,– EUR
Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung: Der Selbstbehalt beträgt in jedem Fall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– Euro je versicherte Person.
Wenn Sie aus einem versicherten Grund von einer Reisebuchung zurücktreten oder eine Reise verspätet antreten, ersetzen wir Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten. Versicherte Gründe sind z. B.:
Leistet für zusätzliche Rückreisekosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise und bei Reiseabbruch innerhalb der 1. Hälfte (max. innerhalb der ersten 8 Reisetage) der Reise den vollen, später den anteiligen Reisepreis und erstattet die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt. Versicherte Gründe sind z. B.:
Hilfestellung und Kostenübernahme für
Hilft bei Notfällen, die der versicherten Person während der Reise zustoßen, z. B. Hilfe bei notwendigem Reiseabbruch, bei Strafverfolgung oder Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten.
Weltweiter Notruf-Service auf Reisen
Telefon +49 40 5555–7877
Versicherungssumme:
für Einzelpersonen 2.000,– EUR
Versicherungssumme:
1) bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Todesfall: 10.000,– EUR
*Selbstbehalt: Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung: Der Selbstbehalt beträgt in jedem Fall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– Euro je versicherte Person.
Reisekrankenversicherung: Der Selbstbehalt beträgt 100,– Euro je versicherter Person und Versicherungsfall.
Wenn Sie aus einem versicherten Grund von einer Reisebuchung zurücktreten oder eine Reise verspätet antreten, ersetzen wir Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten. Versicherte Gründe sind z. B.:
Leistet für zusätzliche Rückreisekosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise und bei Reiseabbruch innerhalb der 1. Hälfte (max. innerhalb der ersten 8 Reisetage) der Reise den vollen, später den anteiligen Reisepreis und erstattet die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt. Versicherte Gründe sind z. B.:
Hilfestellung und Kostenübernahme für
Hilft bei Notfällen, die der versicherten Person während der Reise zustoßen, z. B. Hilfe bei notwendigem Reiseabbruch, bei Strafverfolgung oder Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten.
Weltweiter Notruf-Service auf Reisen
Telefon +49 40 5555–7877
Versicherungssumme:
Die Leistung wird bei Unfällen auf der Reise, die zum Invaliditätsfall oder Tod der versicherten Person führen, erbracht.
Versicherungssumme:
im Todesfall: 20.000,– EUR
Invaliditätsfall: bis 40.000,– EUR
Bergungskosten: bis 5.000,– EUR
Kosmetische Operationen: bis 5.000,– EUR
bei Kindern bis zur Vollendung des 18;. Lebensjahres im Todesfall: 10.000,– EUR
*Selbstbehalt: Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung: Der Selbstbehalt beträgt in jedem Fall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– Euro je versicherte Person.
Reisekrankenversicherung: Der Selbstbehalt beträgt 100,– Euro je versicherter Person und Versicherungsfall.